Aktuelles: Koalition hat die Minijob-Grenze ab 01.01.2013 auf 450,- € erhöht

 

 

Die Arbeitsentgeltgrenze für Minijobs ist von 400,- € auf 450,- € angehoben. Bei der Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze auf 450,- € zum 01.01.2013 handelt es sich nur um die Grenze für die Sozialversicherungsfreiheit von sog. geringfügig entlohnten Beschäftigungen.

Bisher war ein Arbeitnehmer bei der Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze automatisch versicherungsfrei. Ab 01.01.2013 wird die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei diesen Verhältnissen zur Regel. Arbeitnehmer können sich aber auf Antrag befreien lassen.

Bei Personen die bisher in der Rentenversicherung wegen Einhaltung der bisherigen Grenze von 400,- € versicherungsfrei waren, verbleibt es über den 31.12.2012 hinaus bei der Versicherungsfreiheit, jedoch kann auf diese verzichtet werden.

 

Die Entgeltgrenze für sog. Midijobs wurde zum 01.01.2013 von bisher 800,- € monatlich auf nunmehr 850,- € angehoben. Ab diesem Stichtag sind die Midijobs grundsätzlich durch eine Gleitzone gekennzeichnet, die von 450,01 € bis zu 850,- € reicht. 

 

 

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Ihre Aniko Grund

   

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