Aktuelles: Neues Kurzarbeitergeld Regelung

 

Seit dem 01. April 2012 gehören sie wieder der Vergangenheit an: die im Februar 2009 als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, es gilt wieder die alte Rechtslage.

Das heißt: den Unternehmen werden die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialabgaben nicht mehr rückerstattet, was vorher für die ersten sechs Monate Kurzarbeit noch zur Hälfte und vom siebten Monat an gar zu 100 % der Fall war.

Zugleich muss nun wieder für mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer im Betrieb ein Arbeits- und damit Verdienstausfall von wenigstens 10 % nachgewiesen werden, um Ansprüche auf Kurzarbeitergeld anmelden zu können.

Auch wichtig: Kurzarbeitergeld kann im Kalenderjahr 2012 für höchstens 6 Monate bezogen werden (gesetzliche Bezugsfrist gem. § 104 SGB III).

 

 

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Ihre Aniko Grund

 

Quelle: www.arbeitsagentur.de

 

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