Aktuelles: Essenszuschuss ist beitragspflichtiger Arbeitslohn
Zahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern monatlich einen Essenszuschuss, kann er diesen Arbeitslohn nicht pauschal nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG lohnversteuern. Folge: Es handelt sich auch um beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Lohnsteuerpauschalisierung und damit Sozialversicherungsfreiheit sei nur möglich, wenn der Arbeitgeber selbst Mahlzeiten an seine Mitarbeiter ausgebe oder Zuschüsse an einen Dritten leiste, damit dieser Mahlzeiten an die Mitarbeiter ausgibt.
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Ihre Aniko Grund